Partnerschaftsvertrag

Dieser Partnerschaftsvertrag ist eine schrifftliche Vereinbarung zwischen Millennium Rise, Inc, die als Joint Effort handelt (nachstehend „Joint Effort“ genannt), und Ihnen (nachstehend „der Partner“ genannt), die die Bedingungen und Konditionen unserer Partnerschaft genau erklärt.

Durch Einreichen Ihrer Anfrage, als Partner registriert zu sein, stimmen Sie zu, an alle Bedingungen, die in dieser Partnerschaft festgelegt sind, gebunden zu sein.

Durch Einnahme Ihrer Anfrage stimmt Joint Effort zu, an alle Bedingungen, die in dieser Partnerschaft festgelegt sind, gebunden zu sein.

  1. DEFINITIONEN
    1.1. Sofern nicht anders in dem Kontext vorgeschrieben wird, haben bestimmte Ausdrücke in diesem Vertrag spezielle Definitionen und werden weiter untern angegeben.
    • "Website" ist eine Sammlung der Webseiten (Dokumenten, die typisch in HTML geschrieben, fast immer per HTTP zugänglich und in der Benutzer-Browser gezeigt werden) mit Images und anderen Digitalmittel, die miteinander mit Hypertext-Links verbunden sind, auf einem oder mehreren Webservern liegen und zum breiten Publikum zugänglich sind.
    • "Partner" ist ein Website-Eigentümer, ein Webmaster oder jede andere vom Eigentümer der Website autorisierte Person(en), die das Recht hat, die Verträge abzuschließen und Entscheidungen im Auftrag des gesetzlichen Website-Eigentümers zu treffen, gesetzliche Änderungen und Modifizierungen zur Website vorzunehmen, der den vollen Zugang zu Website-Quelldateien hat, und bereit ist, Joint Effort Platfform zu instalieren und Joint Effort anzuschließen, und eine Partnerschaft-Anfrage an Joint Effort gesendet hat.
    • "Partner-Website" ist eine Website, auf welcher Joint Effort Plattform installiert und mit dem Datenbank der Benutzer von Joint Effort verbunden ist.
    • "Partnerschaft-Anfrage" ist eine Anfrage, die an Joint Effort per Joitt Effort Website (www.jointeffort.com) gesendet wird und die den Wunsch des Partners ausdrückt, die Joint Effort Plattform auf der Website, die er/sie betreibt oder für die er/sie verantwortlich ist, zu installieren.
    • "Partnerschaft-Anfrage-Form" " ist eine Applikation, die unter http://www.jointeffort.com/contact-partnership online verfügbar ist, um vom Partner ausgefüllt zu sein, und beschreibt ausführlich die Information und Voraussetzungen für die Partner und teilt Joint Effort die Annahme der Vertagsbedingungen bei dem Partner mit.
    • "Provision" bedeutet die Summen, die dem Partner in Übereinstimmung mit den Richtlinien dieses Vertrags fällig sind.
    • "Joint Effort Netzwerk" ist ein Netz von Websites und Datenbanken, mittels deren Joint Effort seine Endbenutzerdienste liefert.
    • "Joint Effort Plattform" ist ein ganzer Satz der Software und Instrumenten, der eine Online-Community auf der Partner-Website aufzubauen erlaubt und sie mit dem Joint Effort Netzwerk verbindet.
    • "Endbenutzer" ist ein Benutzer der Endbenutzerdienste, der sich dem Joint Effort Netzwerk durch jegliche Partner-Website anschloss und ein Profil im Joint Effort Netzwerk hat.
    • "Mitglied" ist ein Endbenutzer, der eine VIP-Mitgliedschaft erwarb oder für einen ehemaligen kostenpflichtigen bei Joint Effort Netwerk angebotenen Dienst wählte.
    • "Endbenutzerdienste" bedeuten die Online-Kommunikationsdienste im Internet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Nachrichtenübermittlungssystem, Profil-Suche, Hochladen der Bilder, Beteiligung und Speicherung, Schätzungen und Bewertungen, die bei Joint Effort zur Verfügung gestellt werden.
    • "Frist" " bedeutet die Periode seit dem Datum dieses Vertrags bis zu seiner Kündigung, was in den folgenden Vertragsbedingungen bestimmt ist.
  2. VERPFLICHTUNGEN DES JOINT EFFORT PARTNERS

    2.1. Bei Erhalt der vollendeten Partnerschaft-Anfrage-Form prüft Joint Effort zeitnah die Form nach und informiert den Partner über die Zustimmung oder meldet die Ablehnung. Wenn die Partnerschaft-Anfrage-Form bestätigt wird, wird Joint Effort mit dem Partner zusammenarbeiten, um das Joint Effort System auf der Partner-Website zu entwerfen und zu implementieren. Nach Beendigung stellt Joint Effort den Speicherplatz für neue Website auf Joint Effort Servern bereit.

    2.2. Joint Effort installiert die Joint Effort Platform auf der Partner-Website, stellt den Speicherplatz für das Netzwerk bereit, bearbeitet den Verkehr und stellt die unterstützende Dienstleistungen zur Verfügung, die in dem Betreiben, Partner Support, technischer Wartung und Betreuung von Endbenutzer helfen sollen.

    2.3. Joint Effort bezahlt die Partnerprovision von 50 % aller von Joint Effort Mitgliedern gemachten Zahlungen, die sich dem Joint Effort Netzwerk durch die Partnerwebsite angeschlossen haben mangels anderer schriftlicher Vereinbarung zwischen Joint Effort und dem Partner.

  3. PREISKALKULATION FÜR MITGLIEDSCHAFT UND ENDBENUTZERDIENSTE

    3.1. Der Preis, der für die VIP-Mitgliedschaft und Endbenutzerdienste berechnet wird, ist nach eigenem Ermessen von Joint Effort festgelegt. Die Preisänderung ist ohne vorherige Benachrichtigung des Partners vorbehalten. Der Preis wird durch die aktuelle Joint Effort Preispolitik bestimmt.

  4. VERARBEITUNG DER ZAHLUNGEN FÜR MITGLIEDSCHAFT UND ENDBENUTZERDIENSTE

    4.1. Joint Effort ist allein für die Bearbeitung der allen Zahlungen von Joint Effort Mitglieder verantwortlich, die für VIP-Mitgliedschaft, einmalige kostenpflichtige Endbenutzerdienste, Verlängerung der Mitgliedschaft, Kündigungen, Rückerstattungen und alle mit der Zahlung zusammenhängenden Endbenutzerdienste und Unterstützung eine Zahlung geleistet haben.

  5. INSTALLATION DER JOINT EFFORT PLATTFORM

    5.1. Nachdem die Partnerschaft-Anfrage-Form erhalten, nachgeprüft und bei Joint Effort genehmigt wird, berechtigt Joint Effort den Partner, die Joint Effort Plattform zu installieren und die Partner-Website mit dem Joint Effort System zu verbinden. Der Prozess der Anpassung von der Partner-Website und Softwareinstallation werden völlig automatisiert.

    5.2. In einigen Fällen kann der Partner beantragen, und Joint Effort wird die Dienste des Website-Designs, der Entwicklung und der Anpassung, die notwendig sind, die Joint Effort Plattform auf der Partner-Website zu installieren und sie mit dem Joint Effort Netzwerk zu verbinden, zur Verfügung stellen. Diese Dienste sind der Gegenstand eines schrifftlichen Sondervertrags zwischen dem Partner und Joint Effort.

    5.3. Wenn Joint Effort Zusatzdienste gemäß dem Punkt 7.2 zur Verfügung stellen soll, wird Joint Effort beantragen und den Zugang zu den Quelldateien gegeben werden soll, die erforderlich sind, die entsprechenden Änderungen mit der Website vorzunehmen und die die oben beschriebenen Dienste zur Verfügung zu stellen.

    5.4. Joint Effort stellt ausdrücklich fest, dass nur die Dienste, die für die Installation und Betreiben der Joint Effort Plattform auf der Partner-Website notwendig sind, zur Verfügung gestellt werden.

  6. DATENSCHUTZRICHTLINIE DES JOINT EFFORTS

    6.1. Datenschutzrichtlinie des Joint Efforts bildet einen Teil dieses Vertrags.

    6.2. Joint Effort verpflichtet sich, private Rechte der Partner und Mitglieder zu jeder Zeit zu schützen. Jegliche Information, die bei Joint Effort von Partnern und Mitgliedern erhalten wird, wird streng vertraulich mit der äußersten Sorge behalten. Unter keinen Umständen wird Joint Effort diese Information verkaufen, an anderen teilen, umtauschen, veröffentlichen und/oder zum Publikum in jeder Form zugänglich machen.

    6.3. Joint Effort stellt ausdrücklich fest, dass es sich das Recht behält, die Daten der Partner und Mitglieder auf Anfrage von offiziellen Behörden bekannt zu geben, wenn die Enthüllung notwendig ist, unsere Rechte zu schützen.

    6.4. Nach dem Anschluss dem Joint Effort Netzwerk erhält der Partner ein Passwort, um auf Joint Effort Leitungsbereich zuzugreifen. Joint Effort gibt Passwörter der Partner niemals, zu niemandem und unter keinen Umständen bekannt, und Joint Effort nimmt keine Verantwortung an, wenn der Partner jemandem erlaubt, seine persönliche Daten und Information über das Konto zu ändern und auf sie zuzugreifen. Joint Effort kann für keinen Verlust und Schaden der Information oder falsche Zahlungen, die wegen des Misserfolgs des Partners das Passwort und die Information des Partners zu schützen erfolgen, haftpflichtig sein.

    6.5. Alle Joint Effort Partner sind verpflichtet, Joint Effort Datenschutzrichtlinien dieses Vertrags gemäß Artikel 8 zu erfüllen.

  7. ABWEICHUNGEN

    7.1. Joint Effort behält sich das Recht vor, irgendwelche Änderungen, Neuerungen und Modifizierungen zu den Bedingungen, die in diesem Vertrag zusammengefasst sind, nach eigenem Ermessen jederzeit vorzunehmen. Joint Effort wird den Partner über solche Änderungen, Neuerungen und Modifizierungen schriftlich benachrichtigen.

    7.2. Der Partner behält sich das Recht vor, dieser Vertrag sofort zu kündigen und Joint Effort Plattform von der Partnerwebsite zu entfernen, wenn der Partner mit den Änderungen, Neuerungen und Modifizierungen, die zur Partnerschaftsvertrag bei Joint Effort gemacht wurden, nicht übereinstimmt.

    7.3. Wenn der Partner fortsetzt, Joint Effort Netzwerk und Joint Effort Plattform zu nutzen, wird die weitere Beteiligung an unserem System die Annahme der Änderungen, Neuerungen und Modifizierungen, die bei Joint Effort gemacht wurden, bedeuten.

    7.4. Der Partner kann und wird keine Änderungen, Neuerungen und Modifizierungen zu den Bedingungen dieses Vertrags vornehmen.

  8. NUTZUNGSBEDINGUNGEN

    8.1. Keinesfalls kann der Partner die Joint Effort Plattform, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Joint Effort Geschäftsmodell, Software, Tools, Benutzer-Interface, Leitungsinstrumente gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu jedem Zweck abgesehen von dem Anschluss dem Joint Effort Netzwerk und Arbeit durch Joint Effort Netzwerk nutzen.

  9. GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

    9.1. Joint Effort gewährt hiermit dem Partner den weltweiten, nichtübertragbaren, nichtexklusiven, widerruflichen Recht, Joint Effort Handelsmarken, Logos, Markenamen und andere Erkennungsmaterialien der Marke zu nutzen, um die Partner-Website, die Joint Effort Plattform, und das Joint Effort Netzwerk gemäß den Vertragsbedingungen zu fördern.

    9.2.Keinesfalls kann der Partner die Joint Effort Handelsmarken, Logos, Markenamen und andere Erkennungsmaterialien der Marke nutzen, um ein Image des Joint Efforts zu schaffen, das negativ, unprofessionell oder sonst ungünstig ist.

    9.3. Der Partner gibt zu, dass das Urheberrecht in jeglichen innerhalb des Joint Effort Netzwerks enthaltenen Daten allein dem Joint Effort gehört. 9.4. Der Partner gibt zu, dass Joint Effort Plattform, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software, Tools, Dienste, Daten, Images und Quellcode das exklusive geistige Eigentum des Joint Efforts bleibt.

    9.5. Der Partner gewährt hiermit Joint Effort den weltweiten, nichtübertragbaren, nichtexklusiven, widerruflichen Recht, Partner Handelsmarken, Logos, Markenamen und andere Erkennungsmaterialien der Marke zu nutzen, um die Partner-Website, die Joint Effort Plattform, und das Joint Effort Netzwerk gemäß den Vertragsbedingungen zu fördern.

    9.6. Joint Effort gibt zu, dass alle Rechte des geistigen Eigentums der Partner für Handelsmarken, Logos, Markenamen und andere Erkennungsmaterialien der Marke allein dem Partner gehören.

    9.7. Alle Partner-Websites müssen den Joint Effort Handelsnamen und "Powered by Joint Effort" Hinweis auf den Websites mit dem aktiven Hypertext-Link zu Joint Effort Website haben (www.jointeffort.com).

    9.8. Wenn sich der Partner der Verletzung oder der Drohung der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums von Joint Effort bewusst wird, muss der Partner über solche Verletzung Joint Effort informieren und jede angemessene Anstrengung vornehmen, um diese Verletzung zu verhindern.

    9.9. Der Partner bestätigt hiermit, dass jegliche Handelsmarken, Logos, Markennamen und andere Erkennungsmaterialien der Marke, die bei Joint Effort zur Verfügung gestellt werden und dem Partner gehören, entweder ein eigener Schöpfungsakt des Partners oder gesetzlich Lizenziertes von den Drittparteien, das nicht durch Copyrights der Drittparteien geschützt ist, keine Rechte des geistigen Eigentums verletzen, und in keinem Fall beleidigend, ungesetzlich, gesetzwidrig oder verleumderisch sind.

    9.10. Der Partner entschädigt hiermit Joint Effort für alle angefallenen Spesen, Verluste und Kosten, die als das Ergebnis der ungesetzlichen und gesetzwidrigen Nutzung bei dem Partner entstehen oder irgendwelcher Handelsmarken, Logos, Markennamen und jeglicher anderen Materialien, die Rechte der Drittparteien verletzen.

  10. EIGENTUMSRECHT DER MITGLIEDER UND DATENSCHUTZ

    10.1. Alle Endbenutzer- und Mitglied-Profile sind das Eigentum des Joint Efforts. Joint Effort speichert und schützt persönliche Information der Endbenutzer und Mitglieder, und stellt sie zu irgendjemandem einschließlich Joint Effort Partner nicht zur Verfügung. Der Partner hat kein Recht, auf jegliche persönliche Information von Endbenutzern und Mitgliedern zuzugreifen. 10.2. Der Partner stellt ausdrücklich fest, dass die ganze persönliche Information und Profile der Endbenutzer und Mitglieder, die in dem Joint Effort Netzwerk durch die Partner-Website erstellt und eingegeben werden, gesetzlich, rechtmäßig, und ethisch erhalten worden sind.

  11. FRIST UND KÜNDIGUNG

    11.1. Dieser Vertrag tritt nach Erhalt bei Joint Effort der Partnerschaft-Anfrage vom Partner in Kraft. Dieser Vertrag bleibt in Kraft, bis er bei einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die schriftliche Benachrichtigung über die Kündigung wird an die andere Vertragspartei ein Monat vor der beabsichtigten Kündigung des Vertrags gesendet. 11.2. Joint Effort behält sich das Recht vor, dieser Vertrag sofort zu kündigen, falls:

    (1) die Partner-Website abstoßende, ungesetzliche, rechtswidrige oder verleumderische Materialien enthält;

    (2) die Partner-Website die Copyrights von Drittparteien, Rechte des geistigen Eigentums oder irgendwelche anderen Rechte verletzt;

    (3) die Partner-Website den Ruf von Joint Effort beschädigt, indem sie die Joint Effort Plattform, das Joint Effort Netzwerk und die Joint Effort Dienste im Allgemeinen unangebracht darstellt;

    (4)der Partner einige der Vertragsbedingungen verletzt und scheitert, das Problem der Verletzung zu Joint Effort Befriedigung zu lösen.

    11.3. Wenn der Vertrag gemäß dem Punkt 13.1 gekündigt wird, setzt Joint Effort fort, die Provision an den Partner zu bezahlen, wie in dem Artikel 6 dieses Vertrags steht. Wenn der Vertrag aus den Gründen, die im Punkt 13.2 festgesetzt sind, gekündigt wird, hört Joint Effort sofort nach der Kündigung dieses Vetrags auf, die Provision an den Partner zu bezahlen.

  12. FOLGEN DER KÜNDIGUNG

    12.1. Nachdem der Vertrag aus irgendeinem Grund gekündigt wird, werden beide Parteien:

    (1) in Aussicht, als miteinander gebunden sind, auf keinen Fall gestellt;

    (2) sofort aufhören, als die Handelsnamen eines anderen, sowie Logos, Markennamen und anderen Materialien der Werbe- und fördernder Art, die die Marken eines anderen erwähnen, zu nutzen.

    (3) den Zugang zu dem Joint Effort Netzwerk auf der Partner-Website sofort kündigen und die Mitglieder einer verschiedenen Website benachrichtigen, dass Sie ihren Zugang zu Joint Effort Netzwerk wiedergewinnen können.

    12.2. Der Partner wird:

    (1) die Joint Effort Plattform von der Partner-Website deinstallieren;

    (2) Joint Effort Handelsnamen und "Powered by Joint Effort" Hinweise entfernen.

  13. HAFTUNGAUSSCHLUSS

    13.1. Joint Effort haftet unter keinen Umständen für jegliche Verluste und Schäden, die aus der Nutzung oder der Nutzungsunfähigkeit jeglicher Joint Effort Dienste, Joint Effort Plattform, Joint Effort Netzwerk, Joint Effort Information und Hilfe entstehen. Sie schließen ein, aber werden nicht auf die Nutzung oder Nutzungsunfähigkeit der Joint Effort Plattform und Netzwerk, Joint Effort Website unter www.jointeffort.com, die Nutzung oder Nutzungsunfähigkeit jeglicher Hypertext-Link von der Joint Effort Website, Fehler oder Weglassungen, Misserfolge der Site und der Joint Effort Mitarbeiter auf bestimmte bei dem Partner erwartete Weise zu funktionieren, Verzögerungen, Unterbrechung und/oder Defekt in der Site und/oder Funktionierung von Joint Effort beschränken.

    13.2. Keinesfalls haftet Joint Effort für jegliche Schäden einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche direkten oder folgenreichen Schäden, beiläufige Schäden und andere verschiedene Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Joint Effort Plattform und Netzwerk, Joint Effort Website, mit dem Anschluss dem System und Förderung der Dienste, was in diesem Vertrag und anderen Joint Effort Dokumenten beschrieben ist, enstehen.

    13.3. Joint Effort haftet jede Garantien betreffs der Funktionierung von Partner-Website und des Niveaus des Partnereinkommens, entweder ausgedrückt oder einbezogen, ab.

    13.4. Während Joint Effort jede kommerziell angemessene Anstrengung vornimmt, professionelle erstklassige Joint Effort Plattform, ununterbrochene Funktionierung des Joint Effort Netzwerks, Joint Effort Website und anderer Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Endbenutzer-Unterstützung, Mitglied-Unterstützung, Partnerunterstützung, technische Unterstützung und Beratung zur Verfügung zu stellen, nimmt Joint Effort keine Verantwortung für die Verluste des Partners an, die aus der Nutzung oder Nutzungsunfähigkeit der Joint Effort Dienste entstehen.

  14. ENTSCHÄDIGUNG

    14.1. Der Partner soll Joint Effort, seine Affiliates, Abteilungen, Direktoren, Abteilungsleiter, Mitarbeiter und Agenten auf eigene Kosten von jeglichen Verlusten, Klagen, Ansprüchen, Schäden, Strafen, Kosten, Auslagen, Schulden, Haftungen und Anwaltkosten, die infolge der Nutzung der Joint Effort Plattform und des Joint Effort Netzwerks anschuldigen, zur Geltung gebracht, gefordert, wieder erlangt oder sonst angefallen oder bei Joint Effort erlitten werden, schützen, entschädigen und schadlos halten.

  15. UNABHÄNGIGE AUFTRAGNEHMER

    15.1. Joint Effort und der Partner sind und bleiben unabhängige Auftragnehmer, und dieser Vertrag stellt ausdrücklich fest, dass keine Klauseln davon dazu beabsichtigt sind oder werden, irgendeine Form von Partnerschaft, Beteiligungsunternehmen, Agentur, Lizenzbetrieb, Handelsvertreter oder Arbeitsbeziehung zwischen den Parteien, die dieser Vertrag schließen, zu schaffen.

    15.2. Joint Effort übernimmt keine Verantwortung für die Zahlungen des Partners von Steuern, die infolge der verdienten Provision, die der Partner während der Nutzung des Joint Effort Netzwerks ehalten hat, fällig sind.

    15.3. Die Partner des Joint Efforts werden nicht beauftragt, irgendwelche Angebote, Darstellungen und Behauptungen im Auftrag des Joint Efforts zu machen oder zu akzeptieren, jegliche Modifizierungen zu den Garantien in diesem Vertrag oder zusätzliche Garantien, die in diesem Vertrag nicht beschrieben sind, zu machen.

  16. ALLGEMEINES

    16.1 Der Partner soll nicht zuordnen, übermitteln, eine Rechnung stellen oder auf irgendeine andere Weise mit diesem Vertrag oder unter einigen seiner Rechte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Joint Efforts handeln.

    16.2 Dieser Vertrag stellt den kompletten Vertrag zwischen Joint Effort und dem Partner dar, und ersetzt jeglichen vorherigen Vertrag, entweder ausgedrückt oder einbezogen.

    16.3 Ein Misserfolg eine der beiden Parteien, irgendeine Rechte, die in diesem Vertrag definiert sind, auszuüben oder durchzusetzen, wird nicht für den Verzicht auf einen solcher Rechte gehalten.

    16.4.Dieser Vertrag soll nach dem englischen Gesetz geregelt werden, und die Parteien geben ihre ausdrückliche Zustimmung zur nichtexklusiven Zuständigkeit der Rechtsprechung der englischen Gerichte.